Zum Inhalt springen
bikosigma

Kraftstoff5 Min.

THG-Quoten-Novelle 2026: Was sich für Biomethan ändert.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote hat der Bundestag im April 2026 die RED III umgesetzt. Für Biomethan im Kraftstoffmarkt ändern sich damit die Erlösgrundlagen.

Was beschlossen ist

  • Die THG-Quote steigt von 12 Prozent im Jahr 2026 schrittweise auf 65 Prozent bis 2040.
  • Die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe, darunter Biomethan aus Rohstoffen nach Anhang IX, entfällt für alle ab dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebrachten Mengen, ohne Übergangsregelung.
  • Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird verstetigt und steigt bis 2040 auf 9 Prozent.
  • Der Vertrauensschutz wird eingeschränkt: Bereits anerkannte Mengen können aberkannt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen.
  • Flugzeug- und Schiffskraftstoffe sind von der Quotenverpflichtung ausgenommen.

Was das für Biomethan heißt

Biomethan aus Gülle und Reststoffen bleibt über die Unterquote gefragt. Der Wegfall der Doppelanrechnung halbiert aber den rechnerischen Quotenbeitrag je Menge. Verträge, die noch mit Doppelanrechnung kalkuliert sind, müssen neu bewertet werden.

Gleichzeitig steigt die Bedeutung des THG-Werts. Eine individuelle, belastbare Berechnung ist wichtiger denn je. Extremwerte mit fragwürdigen Annahmen werden durch den eingeschränkten Vertrauensschutz riskanter.

Was jetzt zu tun ist

  • Bestehende Verträge auf Doppelanrechnung prüfen und gegebenenfalls nachverhandeln.
  • THG-Werte individuell und prüffest berechnen.
  • Massenbilanz und Nachweiskette lückenlos dokumentieren.

Wie der Kraftstoffmarkt für Biomethan grundsätzlich funktioniert, beschreiben wir auf der Marktseite Kraftstoff. Zur Marktseite Kraftstoff

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Fragen zu Ihrem Portfolio?

Wir ordnen Ihre konkrete Konstellation ein — ohne Verkaufsgespräch, ohne Verpflichtung.

Angebot anfordernZum Blog