Leistung
nEHS heute, ETS-2 ab 2028.
Der Emissionshandel für Wärme und Verkehr wird europäisch — und teurer. Biomethan ist einer der wenigen Hebel, mit denen abgabepflichtige Mengen tatsächlich sinken. Wir rechnen, berichten und weisen nach.
Worauf es ankommt
Vom nEHS zum ETS-2: neue Regeln, neue Nachweispflichten.
- Ausgangslage: Berichtspflichten, Mengenabgrenzung und Nachweisanforderungen ändern sich mit dem Systemwechsel.bikosigma-Lösung: Wir erstellen den Überwachungsplan und führen den Emissionsbericht und die zugehörige Mengenabgrenzung, heute nach nEHS, ab 2028 nach ETS-2.
- Ausgangslage: Ohne korrekten Nachweis wird Biomethan im Bericht wie Erdgas behandelt — die Entlastung entfällt.bikosigma-Lösung: Nachweise werden so geführt, dass die Nullbewertung der Biomethanmenge im Bericht trägt.
- Ausgangslage: Preisrisiko: ETS-2-Zertifikate werden nach heutiger Erwartung deutlich über dem nEHS-Preispfad liegen.bikosigma-Lösung: Szenariorechnung: welche Biomethanmenge senkt Ihre Zertifikatskosten in welchem Umfang.
- Ausgangslage: Doppelanrechnungen müssen ausgeschlossen werden und das Zusammenspiel mit Nabisy muss berücksichtigt werden.bikosigma-Lösung: Saubere Trennung der Anrechnungswege, dokumentiert und prüfbar.
Leistungsumfang
Was wir konkret übernehmen.
- 01
Registrierung
Registrierung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
- 02
Überwachungspläne
Erstellung der Überwachungspläne.
- 03
DEHSt-Abwicklung
Vollständige Abwicklung über die DEHSt-Plattform.
- 04
Emissionsberichte
Erstellung und Einreichung der jährlichen Emissionsberichte.
- 05
Verifizierung
Lösung für die verpflichtende Verifizierung der Berichte.
- 06
CO₂-Zertifikate
Beschaffung von CO₂-Zertifikaten, falls erforderlich.
- 07
Abgrenzung
Ausschluss von Doppelanrechnungen.
Regulatorischer Rahmen
Worauf wir uns beziehen.
BEHG / nEHS
Nationaler Emissionshandel für Brennstoffe, Berichts- und Abgabepflichten.
ETS-2
Europäischer Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren ab 2028.
EBeV / MVV
Emissionsberichterstattungs- und Monitoringvorgaben.
Sprechen Sie mit uns.
Ein Gespräch von 30 Minuten reicht meist, um zu klären, wie wir Ihre Pflichten im nEHS und ETS-2 erfüllen.