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bikosigma

Leistung

nEHS heute, ETS-2 ab 2028.

Der Emissionshandel für Wärme und Verkehr wird europäisch — und teurer. Biomethan ist einer der wenigen Hebel, mit denen abgabepflichtige Mengen tatsächlich sinken. Wir rechnen, berichten und weisen nach.

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Worauf es ankommt

Vom nEHS zum ETS-2: neue Regeln, neue Nachweispflichten.

  1. Ausgangslage: Berichtspflichten, Mengenabgrenzung und Nachweisanforderungen ändern sich mit dem Systemwechsel.
    bikosigma-Lösung: Wir erstellen den Überwachungsplan und führen den Emissionsbericht und die zugehörige Mengenabgrenzung, heute nach nEHS, ab 2028 nach ETS-2.
  2. Ausgangslage: Ohne korrekten Nachweis wird Biomethan im Bericht wie Erdgas behandelt — die Entlastung entfällt.
    bikosigma-Lösung: Nachweise werden so geführt, dass die Nullbewertung der Biomethanmenge im Bericht trägt.
  3. Ausgangslage: Preisrisiko: ETS-2-Zertifikate werden nach heutiger Erwartung deutlich über dem nEHS-Preispfad liegen.
    bikosigma-Lösung: Szenariorechnung: welche Biomethanmenge senkt Ihre Zertifikatskosten in welchem Umfang.
  4. Ausgangslage: Doppelanrechnungen müssen ausgeschlossen werden und das Zusammenspiel mit Nabisy muss berücksichtigt werden.
    bikosigma-Lösung: Saubere Trennung der Anrechnungswege, dokumentiert und prüfbar.

Leistungsumfang

Was wir konkret übernehmen.

  1. 01

    Registrierung

    Registrierung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

  2. 02

    Überwachungspläne

    Erstellung der Überwachungspläne.

  3. 03

    DEHSt-Abwicklung

    Vollständige Abwicklung über die DEHSt-Plattform.

  4. 04

    Emissionsberichte

    Erstellung und Einreichung der jährlichen Emissionsberichte.

  5. 05

    Verifizierung

    Lösung für die verpflichtende Verifizierung der Berichte.

  6. 06

    CO₂-Zertifikate

    Beschaffung von CO₂-Zertifikaten, falls erforderlich.

  7. 07

    Abgrenzung

    Ausschluss von Doppelanrechnungen.

Regulatorischer Rahmen

Worauf wir uns beziehen.

  • BEHG / nEHS

    Nationaler Emissionshandel für Brennstoffe, Berichts- und Abgabepflichten.

  • ETS-2

    Europäischer Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren ab 2028.

  • EBeV / MVV

    Emissionsberichterstattungs- und Monitoringvorgaben.

Sprechen Sie mit uns.

Ein Gespräch von 30 Minuten reicht meist, um zu klären, wie wir Ihre Pflichten im nEHS und ETS-2 erfüllen.

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