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Gebäude & Wärme5 Min.

GModG in Kraft: Die Biotreppe gilt, die Grüngasquote folgt.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel ist entfallen, an ihre Stelle treten die Biotreppe für neue Heizungen und eine geplante Grüngasquote für den Bestand.

Was sich geändert hat

  • Biotreppe: Wer seit Inkrafttreten eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
  • Verpflichtet ist der Eigentümer. Erfüllt wird die Pflicht über das Gasprodukt des Versorgers.
  • Grüngasquote: Für den Bestand ist eine Quote für die Inverkehrbringer von Gas vorgesehen, die nur Mengen an Haushaltskunden erfasst. Nach den Eckpunkten soll sie 2028 mit 1 Prozent beginnen und bis 2045 auf 100 Prozent steigen.

Was noch offen ist

Der Gesetzentwurf zur Grüngasquote soll bis 1. Dezember 2026 vorliegen. Bis dahin sind Nachweisform, Anrechnung, Sanktionen und das Verhältnis zur Biotreppe nicht abschließend geregelt. Offen ist insbesondere, ob und wie die Grüngasquote auf die Biotreppe angerechnet werden kann. Auch die Quotenwerte stammen bisher nur aus den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Was Versorger jetzt tun sollten

  • Gasprodukte mit definiertem Bioanteil für Kunden mit neu eingebauten Heizungen vorbereiten.
  • Die quotenpflichtigen Haushaltsmengen ermitteln und die Erfüllung ab 2028 planen.
  • Beschaffung und Bilanzkreis so aufsetzen, dass Mengen kundenscharf zugeordnet werden können.
  • Systeme so wählen, dass sie sich an die endgültigen Vorgaben anpassen lassen.

Wie das operativ funktioniert, beschreiben wir auf unserer Marktseite Gebäude & Wärme und auf der Seite „Wärme wird grüner“. Zu „Wärme wird grüner“

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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