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Emissionshandel5 Min.

ETS-2 auf 2028 verschoben: Was das für Biomethan bedeutet.

Der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr ist um ein Jahr auf 2028 verschoben. Für Biomethan ändert sich dadurch weniger am Prinzip als am Fahrplan.

Was beschlossen ist

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im November 2025 darauf verständigt, den Start des ETS-2 von 2027 auf 2028 zu verschieben. Mit der Verordnung (EU) 2026/667 ist die Verschiebung inzwischen rechtlich umgesetzt. Die ersten europäischen Zertifikate sind damit erst bis zum 31. Mai 2029 abzugeben.

In Deutschland bleibt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 2027 vollständig anwendbar. Berichts- und Abgabepflichten im nationalen Emissionshandel bestehen ein weiteres Jahr unverändert fort. Wie der Preis 2027 genau gebildet wird, ist noch offen.

Was das für Biomethan heißt

  • Nachhaltig nachgewiesenes Biomethan wird im nEHS weiterhin mit dem Emissionsfaktor null bewertet. Der Entlastungshebel bleibt also bestehen, nur unter nationalem Recht.
  • Wer seine Prozesse bereits auf den ETS-2 umgestellt hatte, muss für 2027 noch einmal nach BEHG berichten.
  • Der Übergang vom festen Preiskorridor zur freien Preisbildung verschiebt sich. Das erschwert langfristige Kalkulationen auf beiden Seiten.
  • Die Anforderungen an Nachweisführung und Abgrenzung gegenüber THG-Quote und EEG bleiben gleich.

Was jetzt zu tun ist

Planen Sie 2027 als weiteres nEHS-Jahr: Überwachungsplan, Emissionsbericht und Nachweise nach den nationalen Vorgaben. Bereiten Sie parallel den Wechsel in den ETS-2 vor, damit 2028 keine Lücke entsteht. Verträge über Biomethanlieferungen sollten so formuliert sein, dass sie unabhängig vom System gelten.

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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